Schäden in der Mietwohnung – Was ist zu beachten?

Erschienen am
Sep 16, 2022
geschrieben von
Ibrahim Beyeler
Lesezeit
5 min
Kategorie
Artikel

Ibrahim Beyeler

Chief Executive Officer

Man will es vermeiden, kann es aber nicht immer: Ein Schaden in der Mietwohnung ist schnell passiert. Doch was gibt es zu beachten, dass man nicht plötzlich böse finanzielle Überraschungen erlebt?

Das frisch gekaufte Sofa hat beim Umstellen tiefe Kratzer im Parkettboden hinterlassen. Auch wenn es noch eine Weile dauert, bis man wieder auszieht und das auffällt, ist eines klar: Als Mieter haftet man für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgehen.

Normale Abnutzung

Was bedeutet nun normale Abnutzung? Das sind Schäden, welche durch gewöhnliche Nutzung entstehen, wie zum Beispiel abgelaufene Teppiche, kleine Kratzer oder Risse in Böden oder an Wandfliesen. All diese Sachen bezahlt der Vermieter. Neben der normalen Abnutzung kann es aber auch Schäden und Mängel geben, welche als übermässige Abnutzung gewertet werden – oftmals durch eine achtlose oder nicht vertragsgemässe Nutzung.

Übermässige Abnutzung

Dazu gehören zum Beispiel Brandlöcher, Risse in Glaskeramik oder Lavabo, tiefe Kratzer in den Böden, Rissen in Tapeten oder Verfärbungen durch Rauchen. Leider gibt es immer wieder Streit darüber, ob Schäden als normal oder übermässig gelten, respektive wie viele Dübellöcher denn nun normal sind. Streitfälle sind daher stets eine Einzelfallentscheidung, die im Notfall vor Gericht ausgefochten werden muss – wo eine Privat-Rechtschutzversicherung hilft.

Wie schütze ich mich?

Ist ein Schaden durch eine übermässige Abnutzung entstanden, müssen Mieter nicht für den Neuwert, sondern lediglich für den Zeitwert aufkommen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung kann man sich im Schadensfall finanziell absichern. War ein Schaden nicht voraussehbar, ist plötzlich eingetreten oder ist auf Unachtsamkeit zurückzuführen, wird er von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Wichtig ist, dass die Versicherung im Schadenfall sofort informiert wird.
Eine Rechtsschutzversicherung kann auch nützlich sein: Mietrechtliche Streitigkeiten mit dem Vermieter werden von den meisten Privatrechtsschutzversicherungen gedeckt.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Privathaftpflicht, Rechtschutz oder Wohnen zur Miete? Gerne beraten wir alle Ihre Fragen bei einem persönlichen Gespräch oder mittels Online Beratung.

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