Wir kümmern uns im Hintergrund um das Wesentliche. So bist du vollumfänglich und unbelastet dort präsent, wo dein Geschäft ist: am Markt, im Austausch mit Kunden, Lieferanten und Mitbewerbern.
Viele Unternehmen haben eine eigene Buchhaltungsabteilung, aber was ist, wenn du keine hast? Du kannst dich entweder selbst darum kümmern oder ein vertrauenswürdiges Buchhaltungsbüro suchen. So sparst du Geld und Zeit und kannst sicher sein, dass die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt wird.
Konzentration auf das Kerngeschäft, genauere Kostenkontrolle und kein Bedarf an eigener Hard- und Software: Mit unseren Beratungsleistungen sparst du Zeit, Aufwand und Geld.
Überlasse bei der Herausforderung «Selbständigkeit» nichts dem Zufall. Setze auf das Know-How und die Unterstützung von erfahrenen Gründern. Was immer du vorhast, wir begleiten dich Schritt für Schritt zu deinem Erfolg.
Wir von Beyeler unterstützen dich bei der Firmengründung von der Wahl der Rechtsform bis hin zum Controlling deiner Finanzen.
Wähle für deine Firma eine geeignete Rechtsform (AG, GmbH oder Einzelfirma). Dafür gibt es verschieden Kriterien, wie z.B. die Anzahl der beteiligten Personen, notwendiges Startkapital, gewünschte Haftung oder der Auftritt nach Aussen.
Die Firmengründung beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente wie Statuten, Öffentliche Urkunden, Handelsregisteranmeldung etc. Diese Dokumente erstellt unser Jurist für dich.
Um die Firmengründung durchführen zu können, bedarf es für eine AG oder GmbH eine Kapital- oder Sacheinlage, welche bestätigt werden muss.
Um diese Kapitaleinzahlungsbestätigung zu erhalten, musst du das Gesellschaftskapital bei einer Schweizer Bank einzahlen. Für eine Sacheinlage braucht es eine staatliche Revisionsstelle welche den Wert der Sacheinlage prüft. Beides können wir für dich erledigen.
Um deine Unternehmung ins Handelsregister eintragen zu können, müssen bei einer AG oder GmbH sämtliche Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet.
Mit den Gründungsdokumenten erstellt das Handelsregisteramt den Eintrag deiner neu gegründeten Firma. Je nach zuständigem Kanton dauert es nach der Übermittlung der notwendigen Unterlagen ein bis drei Wochen, bis dein Handelsregisterauszug bei dir im Briefkasten ist.
Nur noch alle Daten kontrollieren und – voilà: deine Firma wurde erfolgreich gegründet! Nun gilt es die Finanzen im Griff zu behalten. Mit unserer Buchhaltung wählst du sicheren Weg.
Das Ausfüllen des Steuerformulars kann zeitaufwändig und mühsam sein. Wir kümmern uns darum, damit du dich entspannt zurücklehnen kannst.
Unsere Experten wissen genau, wo du welche Abzüge machen kannst, um deine Steuern optimal einzusparen.
Wir kommunizieren für dich direkt mit den Schweizer Steuerbehörden, beraten dich und vertreten deine Interessen.
Lehrling / Schüler: 70.-
Ohne Eigenheim: 90.-
Mit Eigenheim: 150.-
(Briefversand: +10.-)
Hast du noch nie eine Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, profitierst du von unserer Neukunden-Aktion.
Ohne Eigenheim: 60.-
Mit Eigenheim: 100.-
Steuern sparen möchte jeder. Steuern planen aber die Wenigsten. Mit ein paar einfachen Massnahmen kannst du unter Umständen nicht nur Steuern, sondern auch Nerven sparen.
Klingt banal, geht aber gerne mal vergessen: Die Einzahlung in die dritte Säule. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Am besten gleich einen Dauerauftrag erstellen, dann geht dieser einfache Steuerspartipp sicherlich nicht unter. Bei hohem Einkommen und Lücken in der Pensionskasse können Sie mit zusätzlichen gestaffelten Einkäufen erheblich Steuern sparen.
Wenn du bereits jetzt weisst, dass die effektiven Kosten knapp in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, überlege dir, ob noch weitere Unterhaltsarbeiten anstehen, damit du im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren kannst. Planst du grössere Renovationsarbeiten, dann kann es sich lohnen, die Kosten auf zwei Jahre zu verteilen.
Fahrten zur Arbeit können in der Schweiz nicht mehr vollständig von den Steuern abgezogen werden. Seit 2016 sind die Kosten für den Arbeitsweg bei der direkten Bundessteuer auf 3'000 Franken begrenzt - aber auch die Kantone schränken diese Abzüge immer mehr ein.
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 12'000 Franken abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass man bereits über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügt.
Steuerspartipp Nummer 1 ist immer noch der Umzug. Wenn du flexibel bist, prüfe den Umzug in eine steuergünstigere Gemeinde. Massgebend dafür wo du deine Steuern bezahlen musst, ist der Wohnsitz am 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
Nach dem geltenden Scheidungsrecht werden die während der Ehe angesammelten Pensionskassenguthaben grundsätzlich zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt. Im Fall einer Ehescheidung kann man sich anschliessend steuerwirksam wieder auf das ursprüngliche Rentenniveau einkaufen.